DATEN.SCHUTZ

Datenschutzberatung by Schmer.IT

aus Neumarkt für die Region

Die zweijährige Frist für den Übergang ist mit dem 25. Mai 2018 verstrichen. Seit diesem Zeitpunkt sind die neuen Regelungen der Europäischen Datenschutzgrundverordnung zu beachten. Diese gelten grundsätzlich für alle Unternehmen in Deutschland, egal welcher Größe.

Sofern Sie in Ihrem Unternehmen bis jetzt noch nicht alle Anforderungen umgesetzt haben sollten Sie schleunigst handeln. Sie befinden sich bereits jetzt schon in der Haftung und müssen im Falle einer Datenpanne oder einer Prüfung durch die Aufsichtsbehörde mit erheblichen Strafen und daraus resultierenden Reputationsschäden rechnen.

DSGVO-COMPLIANCE

Wir machen Ihr Unternehmen fit in Sachen Datenschutz!

Intern

Während der Umsetzung stehen wir Ihnen beratend zur Seite und unterstützen Sie z.B. bei der Erstellung  von Formularen. Bei Bedarf gehen wir mit Ihnen zusammen in die Verhandlung mit Lieferanten, um die notwendigen Verträge zur Auftrags-verarbeitung abzuschließen oder anzupassen.

IT-Sicherheit

Die datenschutzrechtlichen Anforderungen an Ihre IT-Infrastruktur sind ebenfalls ein wichtiger Punkt in Sachen DSGVO. Hierzu zählen:

  • technische und organisatorische Maßnahmen
  • IT-Sicherheitskonzept
  • Verfahrensverzeichnis
  • Lösch- und Sperrkonzept

Webseite

Der Internetauftritt ist das Aushängeschild Ihres Unternehmens aber auch gleichzeitig die erste Anlaufstelle für Abmahnungen. Zu beachten:

  • aktive Verschlüsselung
  • Kontaktformulare
  • Webanalyse-Tools
  • Datenschutzerklärung
  • Cookie-Hinweis

DATENSCHUTZ-AUDIT

Wir drehen Ihr Unternehmen auf links und sprechen konkrete Handlungsempfehlungen aus!

Durchführung Datenschutz-Audit

Sofern Sie den Datenschutz in Ihrem Unternehmen bereits seit Jahren aktiv leben kann es trotzdem ratsam sein, die aktuellen Prozesse zu durchleuchten um eventuelle Abweichungen zum aktuell geforderten Stand oder gar datenschutzrechtliche Risiken rechtzeitig zu erkennen.

Im Rahmen eines Datenschutzaudits durchleuchten wir alle Abteilungen und Prozesse von außen. Als externe Stelle können wir Ihr Unternehmen objektiv und neutral betrachten.

Handlungsempfehlungen

Nach erfolgreicher Auditierung fassen wir das Ergebnis in einem Auditbericht zusammen. Anschließend zeigen wir Ihnen den ermittelten Ist-Stand und eventuelle Abweichungen auf. Unsere Handlungsempfehlungen können durch Ihren Datenschutzbeauftragten umgesetzt werden.

EXTERNER DATENSCHUTZBEAUFTRAGTER

Wir kümmern uns um die Aufrechterhaltung der Compliance Ihres Unternehmens!

Benennung als externer Datenschutzbeauftragter

Laut BDSG sind Unternehmen dazu verpflichtet einen Datenschutzbeauftragten zu benennen, wenn mindestens 10 Mitarbeiter regelmäßig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind.

Der DSB kann selbstverständlich aus den internen Reihen kommen. In Bezug auf einen Interessenkonflikt ausgenommen sind hiervon sowohl der Verantwortliche (Geschäftsleitung, Vorstand etc.) selbst oder die IT-Leitung. Besteht die Möglichkeit hierfür einen Mitarbeiter abzustellen, müssen diesem entsprechende Aus- und Weiterbildungen ermöglicht und ausreichend Zeitressourcen eingeräumt werden, um sich den Aufgaben widmen zu können.

Als zertifizierte Fachleute übernehmen wir die Aufgaben des DSB. Die Benennung als externen Datenschutzbeauftragten erfolgt im Rahmen eines Dienstvertrages, nach vorheriger Überprüfung der bereits umgesetzen Maßnahmen. Wir erstellen konkrete Handlungsempfehlungen und unterstützen Ihr Unternhemen bei der Umsetzung aller notwendigen Anforderungen.

Wir unterstützen Sie bei der Umsetzung der DSGVO in Ihrem Unternehmen. Sprechen Sie uns an!