DIGITALE.FÖRDERUNG

Förderung von Zeiterfassungssystemen

Bis zu 20.000 Euro Förderung für Investitionen in Digitalisierung

Die Corona-Pandemie stellt die Gesellschaft und die Wirtschaft weiterhin vor große Herausforderungen. Infolgedessen haben das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) und das Bundesministerium für Finanzen (BMF) die Übergangshilfe erneut ausgeweitet. Gefördert werden digitale Investitionen, wie z.B. Zeiterfassungssysteme mit bis zu 20.000 Euro.

Falls Sie Interesse an einer Investition in ein Zeiterfassungssystem haben, können Sie direkt über uns Ihre Anfrage auf eine Förderung stellen. Wir werden alles weitere in die Wege leiten um Sie bei Ihrem Vorhaben zu unterstützen!

Als zertifizierter Partner von REINERSCT bieten wir Ihnen infolgedessen eine moderne und sichere Lösung der Arbeitszeiterfassung. Mit der timeCard 10 befinden Sie sich technisch auf dem neuesten Stand und gesetzlich auf der sicheren Seite. Ob mit einem Chip oder per App – einstempeln war noch nie so einfach.

Jetzt Förderung in Anspruch nehmen!

Wir begleiten Sie bei Ihrem Vorhaben

Sparen Sie bis zu:90%
90%

Arbeitszeiterfassung gesetzlich vorgeschrieben

Laut EuGH Urteil vom 14.05.2019 müssen die EU-Mitgliedstaaten Arbeitgeber zu kompletter Arbeitszeiterfassung verpflichten.

Zeiterfassung als Vorteil nutzen

Kosten- und Zeitersparnis dank automatisierter Prozesse. Sie behalten den Überblickd und steigern die Mitarbeiterzufriedenheit.

Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben

Neben den vielen Vorteilen für Ihr Unternehmen richten Sie sich zusätzlich nach den gesetzlichen Vorgaben.