UNSERE.AGB

§ 1 Geltungsbereich

  1. Die Schmer.IT GmbH (Schmer.IT) erbringt ihre Leistungen ausschließlich auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“). Diese gelten auch für zukünftige Verträge zwischen den Parteien aus den Bereichen Cloud Computing, Hosting und Domains, selbst wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
  2. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten diesen ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Kunden unsere Leistungen vorbehaltlos erbringen.
  3. Unser Leistungsangebot richtet sich nur an Unternehmer. Unternehmer ist gemäß § 14 Abs. 1 BGB eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

§ 2 Leistungspflichten

  1. Die Leistungspflichten der Schmer.IT ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung des jeweiligen Produkts.
  2. Die Schmer.IT ist berechtigt, die Leistungen zu erweitern, dem technischen Fortschritt anzupassen und/oder Verbesserungen vorzunehmen. Dies gilt insbesondere, wenn die Anpassung erforderlich erscheint, um Missbrauch zu verhindern, oder Schmer.IT aufgrund gesetzlicher Vorschriften zur Leistungsanpassung verpflichtet ist

§ 3 Vertragsschluss

  1. Angebote der Schmer.IT sind stets unverbindlich. Der Vertrag kommt durch Annahme des Vertragsangebots des Kunden seitens der Schmer.IT zustande. Die Schmer.IT kann das Vertragsangebot des Kunden binnen 14 Tagen nach dessen Zugang annehmen. Die Annahme wird entweder ausdrücklich erklärt oder ist im Beginn der Ausführung der Leistung durch die Schmer.IT zu sehen.
  2. Storniert der Kunde einen abgeschlossenen Vertrag werden folgende Gebühren fällig:
    Stornierung innerhalb der ersten 7 Tage: 5% der Rechnungssumme
    Stornierung innerhalb der ersten 14 Tage: 25% der Rechnungssumme
    Stornierung innerhalb der ersten 21 Tage: 50% der Rechnungssumme
    Stornierung innerhalb der ersten 28 Tage: 75% der Rechnungssumme
    Stornierung ab dem 57. Tag: 100% der Rechnungssumme

§ 4 Vertragslaufzeit, Kündigung

  1. Die Mindestvertragslaufzeit beträgt 36 Monate und die Frist für die ordentliche Kündigung zwölf Wochen zum Ende der Vertragslaufzeit, soweit nicht anders vereinbart. Falls nicht abweichend vereinbart, verlängert sich der Vertrag mangels Kündigung jeweils um ein weitere 36 Monate.
  2. Unberührt bleibt das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund. Ein wichtiger Grund liegt für die Schmer.IT insbesondere vor, wenn der Kunde

a. mit der Zahlung der Entgelte mit einem Betrag in Höhe von zwei monatlichen Grundentgelten in Verzug gerät oder

b. schuldhaft gegen eine wesentliche Vertragspflicht verstößt, und der Kunde trotz Abmahnung innerhalb angemessener Frist nicht Abhilfe schafft.

  1. Jede Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Textform.
  2. Für Domain-Registrierungsverhältnisse gelten die Kündigung betreffend teilweise abweichende oder ergänzende Bestimmungen.

§ 5 Pflichten des Kunden

  1. Der Kunde ist verpflichtet, Schmer.IT bei der Leistungserbringung angemessen zu unterstützen.
  2. Der Kunde sichert der Schmer.IT zu, dass alle Daten, die der Kunde an die Schmer.IT übermittelt, vollständig und richtig sind. Der Kunde verpflichtet sich dazu, Änderungen seiner Daten unverzüglich der Schmer.IT mitzuteilen.
  3. Die Schmer.IT ist berechtigt, alle für das jeweilige Vertragsverhältnis relevanten Informationen an die von dem Kunden genannte Emailadresse zu versenden. Der Kunde sichert zu, diese regelmäßig auf neue Nachrichten zu überprüfen.
  4. Der Kunde verwaltet seine Passwörter und sonstige Zugangsdaten gewissenhaft und achtet darauf, sie stets geheim zu halten. Er ist gehalten, seine Passwörter regelmäßig zu ändern, und soweit sie ihm zugeteilt sind, wird er sie unverzüglich ändern.
  5. Der Kunde ist verpflichtet, die Schmer.IT unverzüglich zu informieren, sobald ihm bekannt wird, dass Dritte sein Passwort unberechtigter Weise benutzen. Der Kunde ist verpflichtet, der Schmer.IT alle Schäden zu ersetzen, die auf einen Missbrauch der Passwörter durch Dritte oder die Nutzung der Passwörter durch Dritte zurückzuführen sind, soweit er dies zu vertreten hat.
  6. Der Kunde ist zur Erstellung von tagesaktuellen Backups seiner Daten verpflichtet. Eine Pflicht zur regelmäßigen Sicherung der Inhalte und Daten des Kunden seitens der Schmer.IT besteht ohne gesonderte vertragliche Vereinbarung nicht.
  7. Der Kunde verpflichtet sich, die Nutzung der ihm zur Verfügung gestellten Ressourcen so zu gestalten, dass die Sicherheit und/oder Verfügbarkeit und/oder Systemintegrität und/oder Verfügbarkeit der Systeme der Schmer.IT nicht beeinträchtigt wird.
  8. Der Kunde verpflichtet sich, die Leistungen der Schmer.IT nicht in rechtswidriger Weise oder missbräuchlich zu nutzen. Dies gilt insbesondere für die Nutzung oder Bereitstellung von Software oder Daten. Der Kunde hat sicherzustellen, dass diese frei von Rechten Dritter sind, keine Lizenzrechte oder Urheberrechte verletzt werden und keine möglicherweise rechtswidrigen Inhalte wie Pornographie, Gewaltverherrlichung etc. weitergegeben werden. Der Versand von Spam E-Mails ist unzulässig.
  9. Die Schmer.IT ist berechtigt, Systeme oder Zugänge des Kunden zu sperren, wenn gegen die Verpflichtungen dieses Paragraphen „Pflichten des Kunden“ durch den Kunden oder einen Dritten verstoßen wird.

§ 6 Gewährleistung

  1. Für die Mängelgewährleistung gelten die gesetzlichen Vorschriften. Die verschuldensunabhängige Haftung der Schmer.IT für bei Vertragsschluss vorhandene Mängel ist ausgeschlossen. § 536a Abs. 1 BGB findet insoweit keine Anwendung.
  2. Der Kunde hat der Schmer.IT Mängel unverzüglich anzuzeigen und diese bei einer möglichen Mängelbeseitigung nach Kräften zu unterstützen, insbesondere alle zumutbaren Maßnahmen zur Datensicherheit zu ergreifen.
  3. Soweit die Schmer.IT zur Sicherung der Daten des Kunden verpflichtet ist, braucht die Schmer.IT dieser Pflicht nur in dem Maße nachzukommen, wie für die Schmer.IT eine tatsächliche Zugriffsmöglichkeit auf die Daten des Kunden zum Zwecke der Datensicherung besteht.
  4. Die Schmer.IT weist darauf hin, dass es nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht möglich ist, Hard- und Software so zu erstellen, dass sie in allen Anwendungskombinationen fehlerfrei arbeitet oder gegen jedwede Manipulation durch Dritte geschützt werden kann. Die Schmer.IT garantiert nicht, dass von der Schmer.IT eingesetzte oder bereitgestellte Hard- und Software den Anforderungen des Kunden genügt, für bestimmte Anwendungen geeignet ist, und ferner, dass diese absturz-, fehler- und frei von Schadsoftware ist. Die Schmer.IT gewährleistet gegenüber dem Kunden nur, dass von der Schmer.IT eingesetzte oder bereitgestellte Hard- und Software zum Überlassungszeitpunkt, unter normalen Betriebsbedingungen und bei normaler Instandhaltung im Wesentlichen gemäß Leistungsbeschreibung des Herstellers funktioniert.

§ 7 Haftung

  1. Die Schmer.IT haftet, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur nach Maßgabe der nachstehenden Regelungen.
  2. Die Schmer.IT haftet bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Vorschriften.
  3. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet die Schmer.IT nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht, und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflicht). In diesen Fällen haftet die Schmer.IT lediglich in Höhe des vorhersehbaren, vertragstypischen Schadens.
  4. Die Höhe der Haftung der Schmer.IT beschränkt sich im Falle leichter Fahrlässigkeit zudem auf einen Betrag in Höhe von EUR 50.000,00.
  5. In Fällen leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung für alle übrigen Schäden, insbesondere Folgeschäden, mittelbare Schäden oder entgangenen Gewinn, ausgeschlossen.
  6. Vorstehende Beschränkungen gelten nicht bei einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, bei einer Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz, bei ausdrücklicher Übernahme von Garantien, bei zugesicherten Eigenschaften und in sonstigen gesetzlich zwingenden Fällen.
  7. Soweit die Haftung der Schmer.IT ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die Haftung der Arbeitnehmer, sonstigen Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen der Schmer.IT.
  8. Im Anwendungsbereich des Telekommunikationsgesetzes (TKG) bleibt die Haftungsregelung des § 44a TKG in jedem Fall unberührt.

§ 8 Preise und Zahlungsbedingungen

  1. Die vom Kunden geschuldete Vergütung bestimmt sich nach den vereinbarten oder zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses geltenden Preisen der Schmer.IT. Preisangaben verstehen sich jeweils zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.
  2. Nutzungsunabhängige Entgelte sind im Voraus, zum Beginn der jeweiligen Abrechnungsperiode, zahlbar. Nutzungsabhängige Entgelte werden zum Ende der jeweiligen Abrechnungsperiode abgerechnet und gezahlt.
  3. Zahlbeträge sind mit Rechnungserhalt sofort fällig und über den vereinbarten Zahlungsweg zu leisten. Der Kunde kommt auch ohne Mahnung in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 14 Tagen nach Zugang einer Rechnung bezahlt.
  4. Ist für die Abrechnung eine bestimmte Datenmenge pro Abrechnungszeitraum maßgeblich und vereinbart, wird der Kunde dieses Limit überwachen. Übersteigt das vom Kunden genutzte Datenvolumen, die für den jeweiligen Zeitabschnitt mit dem Kunden vereinbarte Höchstmenge, ist die Schmer.IT berechtigt, dem Kunden den entsprechend dem überschießenden Volumen entfallenden Betrag zu den hierfür vereinbarten Preisen in Rechnung zu stellen. Gleiches gilt entsprechend bei einer Überschreitung der vereinbarten Benutzeranzahl, von definierten Ressourcen oder Lizenzen.
  5. Der Kunde erklärt sich mit der Übermittlung der Rechnung ausschließlich auf elektronischem Wege einverstanden.
  6. Die Schmer.IT ist berechtigt, die Preise zum Beginn einer neuen Vertragslaufzeit mit einer angemessenen Ankündigungsfrist von mindestens sechs Wochen anzupassen. Die Änderung wird dem Kunden in Textform mitgeteilt. Ist der Kunde mit der Preisänderung nicht einverstanden, so kann er der Änderung mit einer Frist von sechs Wochen zum Zeitpunkt des beabsichtigten Wirksamwerdens der Änderung widersprechen. Der Widerspruch bedarf der Textform. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb dieser Frist, so gilt die Änderung als genehmigt. Die Schmer.IT wird den Kunden mit der Ankündigung auf die Frist und die Folgen des unterlassenen Widerspruchs ausdrücklich hinweisen.
  7. Verändert sich für die Schmer.IT der Einstandspreis für ein Microsoft Produkt, so verändert sich auch der Abgabepreis an den Kunden. Die Änderung tritt automatisch ein im gleichen Verhältnis wie die Preisänderung von Microsoft.
  8. Stimmt die Schmer.IT nach Zustandekommen des Liefervertrages der Übertragung dieses Vertrages vom Kunden auf ein Leasingunternehmen zu, so hat der Kunde für den Zeitraum der vorgesehenen Ablieferung des Liefergegenstandes bis zum Zustandekommen der Eintrittsvereinbarung zwischen der Schmer.IT und dem Leasingunternehmen Zinsen in entsprechender Anwendung von § 8 Abs. 9 zu leisten.
  9. Kommt der Kunde mit Zahlungen in Verzug, werden Verzugszinsen in Höhe von 8 % p.a. über dem jeweiligen Leitzins der Europäischen Zentralbank berechnet, wenn der Kunde Kaufmann ist. Ist der Kunde Verbraucher sind 5 % p.a. über dem jeweiligen Leitzins der Europäischen Zentralbank fällig. Die Verzugszinsen sind höher oder niedriger anzusetzen, wenn die Schmer.IT eine Belastung mit einem höheren Zinssatz oder der Kunde eine geringere Belastung nachweist.
  10. Eigentumsvorbehalt
      1. 10.1 Die Schmer.IT GmbH behält sich das Eigentum an allen verkauften Soft- und Hardwareprodukten bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises vor.
        10.2 Bei Zahlungsverzug des Kunden ist die Schmer.IT GmbH berechtigt, die Herausgabe der Soft- und Hardwareprodukte zu verlangen und den Vertrag fristlos zu kündigen.
        10.3 Der Kunde darf die Soft- und Hardwareprodukte weder kopieren noch in anderer Weise vervielfältigen
        10.4 Der Kunde ist verpflichtet, die Soft- und Hardwareprodukte sorgfältig zu behandeln und vor unbefugtem Zugriff Dritter zu schützen.

    § 9 Urheberrecht und Lizenzbestimmungen

    1. Die Schmer.IT räumt dem Kunden an zur Verfügung gestellter eigener und fremder Software ein zeitlich auf die Laufzeit des Vertrages beschränktes, nicht-ausschließliches (einfaches) Nutzungsrecht ein. Die Übertragung, außer mit Zustimmung der Schmer.IT im Wege der Vertragsübernahme, sowie die Einräumung von Unterlizenzen an Dritte sind nicht gestattet. Die weitere Nutzung nach Vertragsbeendigung ist nicht erlaubt, Kopien von überlassener Software wird der Kunde nach Vertragsbeendigung löschen.
    2. Für Open Source Programme gelten zusätzlich die jeweils gültigen Lizenzbestimmungen des Anbieters der Software. Die Schmer.IT wird dem Kunden diese auf Anfrage zur Verfügung stellen. Soweit die Bedingungen der Software-Anbieter in Widerspruch zu den vorliegenden Bedingungen stehen, haben die Bedingungen des Software-Anbieters Vorrang.
    3. Soweit der Kunde der Schmer.IT Produkte der Firma Microsoft über die Schmer.IT bezieht, gelten ergänzend die jeweiligen Lizenzbestimmungen von Microsoft.
    4. Im Übrigen gelten die Lizenzbestimmungen der jeweiligen Softwarehersteller und, wenn einschlägig, die hersteller- bzw. softwarespezifischen Zusatzbedingungen der Schmer.IT. Die Schmer.IT stellt diese dem Kunden auf Anfrage zur Verfügung.

    § 10 Freistellung

    Der Kunde verpflichtet sich, die Schmer.IT im Innenverhältnis von allen etwaigen Ansprüchen Dritter freizustellen, die auf rechtswidrigen oder rechtsverletzenden Handlungen des Kunden oder von ihm bereitgestellten Informationen beruhen. Dies gilt insbesondere für Urheber-, Marken-, Namens-, Datenschutz- und Wettbewerbsrechtsverletzungen sowie die Verletzung sonstiger Rechte Dritter.

    § 11 Subunternehmer

    Die Schmer.IT ist berechtigt, sich zur Erfüllung ihrer Leistungspflichten Dritter zu bedienen.

    §12 Auftragsverarbeitung

    1. Verarbeitet die Schmer.IT oder ein Subunternehmer im Rahmen der Leistungserbringung personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden („Auftragsverarbeiter“ gemäß Art. 4 Nr. 8 DSGVO), handelt es sich mithin um eine Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO, ist der Kunde für die Einhaltung der Vorschriften der DSGVO und anderer Vorschriften über den Datenschutz verantwortlich („Verantwortlicher“ gemäß Art. 4 Nr. 7 DSGVO).
    2. Die Schmer.IT erklärt, dass die technischen und organisatorischen Maßnahmen nach Art. 28 sowie 32 der DSGVO grundsätzlich eingehalten werden. Das Nähere regelt ein zwischen der Schmer.IT und dem Kunden abzuschließender Vertrag über die Auftragsverarbeitung.

    § 13 Änderung der Vertragsbedingungen

    Die Schmer.IT ist berechtigt, diese Vertragsbedingungen mit Wirkung für die Zukunft wie folgt zu ändern oder zu ergänzen. Die Schmer.IT wird dem Kunden die Änderungen oder Ergänzungen spätestens sechs Wochen vor ihrem Wirksamwerden in Textform ankündigen. Ist der Kunde mit den Änderungen oder Ergänzungen der Vertragsbedingungen nicht einverstanden, so kann er den Änderungen oder Ergänzungen mit einer Frist von sechs Wochen zum Zeitpunkt des beabsichtigten Wirksamwerdens der Änderungen oder Ergänzungen widersprechen. Der Widerspruch bedarf der Textform. Widerspricht der Kunde innerhalb der Frist nicht, so gelten die Änderungen oder Ergänzungen der Vertragsbedingungen als von ihm angenommen. Die Schmer.IT wird den Kunden mit der Mitteilung der Änderungen oder Ergänzungen der Vertragsbedingungen auf die Bedeutung des unterlassenen Widerspruchs besonders hinweisen.

    § 15 Ausfuhrgenehmigungen

    Die Ausfuhr der Liefergegenstände und des technischen Know-hows kann in- und ausländischen – insbesondere US-amerikanischen Ausfuhrkontrollbestimmungen unterliegen. Der Kunde verpflichtet sich, alle einschlägigen Ausfuhrkontrollbestimmungen zu beachten und diese Verpflichtung einem eventuellen Abnehmer gleichfalls aufzuerlegen.

    § 16 Nebenabreden, Vertragsänderungen und -ergänzungen

    Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Diese Schriftformbestimmung kann nur durch eine schriftliche Vereinbarung aufgehoben werden.

    § 17 Gerichtsstand, Rechtswahl, Vertragssprache

    1. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist das für den Sitz der Schmer.IT zuständige Gericht, nämlich Nürnberg
    2. Die Vertragsbeziehungen der Vertragspartner unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
    3. Die Vertragssprache ist deutsch.

     § 18 Salvatorische Klausel

    1. Wenn der zu diesen Bedingungen abgeschlossene Vertrag eine Lücke enthält oder eine Bestimmung ganz oder teilweise unwirksam ist oder wird, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.
    2. Beruht die Unwirksamkeit nicht auf einem Verstoß gegen das AGB-Gesetz, gilt anstelle der fehlenden oder unwirksamen Bestimmung eine Bestimmung als vereinbart, die dem von den Vertragspartnern ursprünglich beabsichtigten wirtschaftlichen Zweck der fehlenden oder unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
    3. Der Vertrag ist jedoch in vollem Umfang unwirksam, wenn das Festhalten an ihm auch unter Berücksichtigung der gemäß § 18 Abs. 2 vorgesehenen Änderung eine unzumutbare Härte für einen Vertragspartner darstellen würde.

    § 19 Allgemeine Bestimmungen

    1. Erfüllungsort ist der Geschäftssitz von Schmer.IT in Neumarkt i.d.Opf..
    2. Der Kunde darf seine Rechte und Pflichten aus dem zu diesen Bedingungen abgeschlossenen Vertrag nur mit schriftlicher Zustimmung der Schmer.IT übertragen. Gleiches gilt für die Abtretung seiner Rechte aus diesem Vertrag.
    3. Hat der Kunde seinen (Wohn-)Sitz außerhalb der Bundesrepublik Deutschland, aber innerhalb der Europäischen Gemeinschaft, ist er zur Einhaltung der umsatzsteuerrechtlichen Bestimmungen der Europäischen Gemeinschaft verpflichtet. Der Kunde ist verpflichtet, seine Umsatzsteueridentifikationsnummer der Schmer.IT bekannt zu geben und die notwendigen Auskünfte bezüglich seiner Unternehmereigenschaft, der Verwendung und des Transports der Liefergegenstände und der statistischen Meldepflicht an die Schmer.IT zu erteilen.
    4. Der Kunde willigt hiermit ein, dass im Rahmen der Vertrags- und Geschäftsbeziehung bekannt gewordene Daten im Sinne des Datenschutzgesetzes von der Schmer.IT gespeichert und verarbeitet werden, soweit dies zur Durchführung des Vertrages, insbesondere zur Auftragsabwicklung und Kundenbetreuung, notwendig ist, wobei die Interessen des Kunden zu berücksichtigen sind.

     

    Ergänzend für die nachstehenden Leistungen und Lieferungen gelten die folgenden Bedingungen zusätzlich:

    § 20 Besondere Bestimmungen für Softwareüberlassung

    1. Die Schmer.IT räumt dem Kunden das nicht übertragbare, nicht ausschließliche und zeitlich unbegrenzte Recht ein, die Software innerhalb der Bundesrepublik Deutschland, Österreich und der Schweiz in unveränderter Form durch ganzes oder teilweises Laden, Anzeigen, Ablaufen oder Speichern selbst zu nutzen. Das Nutzungsrecht gilt nur für ein einziges im Bestellschein bzw. in der Auftragsbestätigung bestimmtes Gerät und für die dort bestimmte Anzahl von Benutzern. Beabsichtigt der Kunde, die Software auf einem aufgerüsteten Gerät oder auf mehreren Geräten zu nutzen, bedarf dieses der vorherigen Zustimmung der Schmer.IT und einer Ergänzung des Vertrages.
    2. Der Kunde ist berechtigt, die Software auf anderen ihm gehörenden Geräten des gleichen Gerätetyps einzusetzen. In diesem Fall hat der Kunde die Software von der Festplatte des bisher verwendeten Gerätes zu löschen. Die Software mit derselben Software-Seriennummer darf nur auf einer Zentraleinheit gespeichert werden. Ein zeitgleiches Benutzen auf mehr als nur einer einzigen Zentraleinheit ist unzulässig.
    3. Der Kunde darf die Software in einem Netzwerk nutzen, wenn dies im Bestellschein bzw. der Auftragsbestätigung ausdrücklich vereinbart ist. In diesem Fall hat der Kunde eine zeitgleiche Mehrfachnutzung durch Zugriffsschutzmechanismen zu unterbinden, es sei denn, der Kunde hat für jeden an das Netzwerk angeschlossenen Benutzer die Vergütung für die Software bzw. die von der Anzahl der Benutzer abhängige Netzwerklizenz entrichtet.
    4. Die Benutzerdokumentation kann nach Wahl der Schmer.IT gedruckt oder elektronisch gespeichert geliefert werden.
    5. Eine weitergehende Nutzung der Software und Benutzerdokumentation, insbesondere eine Modifizierung oder Vervielfältigung ist nicht gestattet, es sei denn zum eigenen Gebrauch des Kunden zu Archivierungs- und Sicherungszwecken. Eine gedruckte Benutzerdokumentation darf in keinem Fall vervielfältigt werden. Wenn die Software auf von der Schmer.IT gelieferten Geräten vorinstalliert ist, ist die Schmer.IT bereit, auf Wunsch des Kunden diesem eine Softwarekopie zum Zwecke der Datensicherung auf einem externen Datenträger auf Kosten des Kunden zu liefern. Der Kunde hat dabei alphanumerische Kennungen, Marken und Urheberrechtsvermerke unverändert zu lassen und über den Verbleib des externen Datenträgers Aufzeichnungen zu führen, die die Schmer.IT einsehen kann.
    6. Der Kunde hat für die Sicherung der Programme und Daten der installierten Software eigenverantwortlich Sorge zu tragen.
    7. Die Rückübersetzung der Software in andere Codeformen (Dekompilierung) ist nur im Rahmen des § 69 e Urheberrechtsgesetz zulässig. Die in dieser gesetzlichen Bestimmung angesprochenen Handlungen dürfen nur dann Dritten übertragen werden, wenn die Schmer.IT nach Ablauf einer angemessenen Überlegungsfrist nicht bereit ist, die gewünschte Herstellung der Interoperabilität gegen ein angemessenes Entgelt vorzunehmen.
    8. Schutzrechts- oder sonstige Rechtsinhabervermerke auf den Datenträgern und der Benutzerdokumentation dürfen nicht entfernt werden.
    9. Das Eigentum an der gelieferten Benutzerdokumentation nebst Begleitmaterialien verbleibt beim Urheber.
    10. Dem Kunden wird durch diesen Vertrag nicht das Recht eingeräumt, den Namen bzw. Marken der Schmer.IT zu gebrauchen.
    11. Werden dem Kunden in den die Software betreffenden Lizenzbedingungen des Urhebers, weitergehende Nutzungsrechte eingeräumt oder Nutzungsrechtsbeschränkungen auferlegt als in diesen Bedingungen der Schmer.IT, so gelten die Nutzungsrechtsregelungen des Urhebers vorrangig.
    12. Verstößt der Kunde gegen eine der vorstehenden Bestimmungen über die Softwareüberlassung, so kann die Schmer.IT das dem Kunden eingeräumte Nutzungsrecht nach erfolgloser Unterlassungsaufforderung mit Fristsetzung und angemessener Nachfristsetzung mit sofortiger Wirkung nach Ablauf der Nachfrist schriftlich kündigen, ohne dass die Lizenzgebühr rückerstattet wird.

    § 21 Besondere Bedingungen für Softwarepflege

    Für die Durchführung von Pflegeleistungen für Software während der Vertragsdauer durch die Schmer.IT gelten ergänzend die nachstehenden Bedingungen:

    1. Leistungsumfang

    (1.1) Die Schmer.IT beseitigt Programmfehler, hinsichtlich derer Gewährleistungsansprüche des Kunden nicht bestehen, indem die Schmer.IT nach ihrer Wahl dem Kunden Einzelkorrekturen, Einstellungsänderungen oder einen Änderungsstand der Software in angemessener Frist auf einem Datenträger oder durch Fernbetreuung zur Verfügung stellt. Ein Fehlerliegt vor, wenn die Software die in ihrer Leistungsbeschreibung angegebenen Funktionen nicht erfüllt, falsche Ergebnisse liefert, ihren Ablauf unkontrolliert abbricht oder sich in anderer Weise nicht funktionsgerecht verhält, so dass die Nutzung der Software verhindert oder beeinträchtigt wird. Zur Fehlerbehebung gehören die Fehleranalyse, die Eingrenzung der Fehlerursache und – soweit eine Fehlerbeseitigung mit vertretbarem Aufwand oder aus zeitlichen Gründen nicht möglich ist – eine Fehlerumgehung. Ein nicht vertretbarer Aufwand liegt vor, wenn der Fehler nur durch Neuprogrammierung von wesentlichen Teilen der Software beseitigt werden kann.

    (1.2) Die Pflege umfasst vorbeugende Maßnahmen zur Verbesserung der Software in ihrem organisatorischen Aufbau und Programmablauf nach Ermessen der Schmer.IT bzw. des Herstellers der Software sowie die Bereithaltung der Dokumentation auf dem jeweils neuesten Stand. Verbesserte Programmversionen („Updates“) werden in von der Schmer.IT bzw. vom Hersteller festgelegten Zeitabständen entwickelt und dem Kunden nach Wahl der Schmer.IT auf einem Datenträger oder durch Fernbetreuung zur Verfügung gestellt.

    (1.3) Gepflegt wird nur jeweils die jüngste von Schmer.IT bzw. dem Hersteller erstellte Standard-Programmversion. Der Kunde wird eine neue Programmversion auf seine Kosten übernehmen, es sei denn, dass die Übernahme mit unzumutbaren Nachteilen für ihn verbunden ist.

    (1.4) Die Schmer.IT erbringt ferner folgende Leistungen:

    – Bereithaltung von Fachpersonal

    – Störungsannahme mit gezielter Weiterleitung und Rückrufüberwachung

    – Unterstützung bei der Störungsanalyse

    – Beratung zur Störungsbeseitigung

    – Beratung zur Störungsvermeidung

    – Support-Dienstleistung gilt, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, zu einem Stundensatz von 125,00 € während der Geschäftszeiten, eine Abrechnung der Support-Dienstleistung erfolgt ab > 5 Minuten im Viertelstundentakt.

    – Information über vorhandene aktualisierte Stände der Software

    – Durchführung von regelmäßigen Softwareupdates für Server-, Client- und Firewall- Systeme

    (1.5) Schmer.IT erbringt die vorstehend beschriebenen Pflegeleistungen ausschließlich in ihren Geschäftsräumen und zu den allgemeinen Geschäftszeiten (Mo. – Fr. 9 – 18 Uhr, ausgenommen Feiertage). Eine Reaktionszeit kann nicht garantiert werden.

    (1.6) Weitergehende und von den vorstehenden abweichende zusätzliche Leistungen erbringt Schmer.IT auf ausdrückliche Anforderung des Kunden nur gegen eine zusätzliche Vergütung.

    (1.7) Die Schmer.IT liefert neue Programmstände mit Leistungs- und Funktionserweiterungen gegebenenfalls einschließlich der Nutzungsmöglichkeit neuer Technologien („Upgrades“), soweit vorhanden und im Bestellschein bzw. der Auftragsbestätigung ausdrücklich vereinbart.

    (1.8) Die Pflegeleistungen dienen der Erhaltung der Funktionsfähigkeit der Software, schließen jedoch keine Garantie einer stets störungs- und unterbrechungsfreien Arbeitsweise der Software ein. Auch kann die Schmer.IT bei Störungen in der Software Dritter keine Fehlerbeseitigungsfristen erklären, da die Schmer.IT auf die Störungsbeseitigung durch den Hersteller keinen Einfluss hat.

    (1.9) Nicht Bestandteil der Leistungen ist die Lieferung bzw. Pflege neuer oder geänderter Beispieldatenbestände bzw. Datenvorlagen, selbst wenn diese Bestandteil des Überlassungsvertrages waren. Gleiches gilt für die Datenbestände des Kunden.

    2. Nutzungsrechte an gepflegten Programmversionen

    Für die Rechte und die Nutzungsrechte an gepflegten Programmversionen gilt § 11 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Schmer.IT für sämtliche Lieferungen und Leistungen entsprechend.

    3. Leistungsbeschränkungen

    (3.1) Die Schmer.IT ist zur Beseitigung eines Programmfehlers nicht verpflichtet, wenn der Kunde – Änderungen oder Erweiterungen an der Software sowie Änderungen des Installationsortes der Software ohne Zustimmung der Schmer.IT vornimmt oder Eingriffe in die Software von nicht durch die Schmer.IT autorisiertes Personal vorgenommen werden; – die Software nicht zu den von Schmer.IT bzw. dem Hersteller vorgegebenen Einsatzbedingungen nutzt; – seinen Zahlungsverpflichtungen aus Verträgen mit Schmer.IT nicht nachgekommen ist.

    (3.2) Vom Kunden veranlasste Änderungen und Erweiterungen der von Schmer.IT zu pflegenden Software, denen die Schmer.IT zugestimmt hat, dürfen nicht zu Leistungsänderungen, insbesondere Mehraufwand, führen.

    (3.3) Bei Erbringung der Leistung außerhalb der allgemeinen Geschäftszeiten entfallen vereinbarte Freistunden und es erfolgt eine Abrechnung im Viertelstundentakt zu einem Stundensatz von 250,00 €.

    4. Vergütung, Zahlungsbedingungen

    (4.1) Es gelten die Preise gemäß Vereinbarung im Bestellschein bzw. der Auftragsbestätigung. Für weitergehende Leistungen gelten die im Zeitpunkt der jeweiligen Beauftragung durch den Kunden gültigen Preise gemäß Preisliste der Schmer.IT als vereinbart, es sei denn, es wurde eine ausdrückliche schriftliche Vergütungsregelung getroffen. Die Preise gelten ab Sitz der Schmer.IT.

    (4.2) Die Vergütung für Pflegeleistungen gemäß § 21 Ziffer 1.2 wird in monatlichen Beträgen berechnet und ist jeweils für ein Kalenderjahr im Voraus zu leisten. Die Vergütung ist, gegebenenfalls anteilig, erstmals ab dem Monat der funktionsfähigen Installation des jeweiligen Moduls ohne Abzug fällig, und danach jeweils zu Beginn eines Kalenderjahres, sofort nach Rechnungsstellung.

    (4.3) Die Schmer.IT behält sich vor, die Vergütung mit einer Ankündigungsfrist von drei Monaten bei Veränderung der die Kosten der Leistungen beeinflussenden Faktoren (z. B. Personal-, Material- und Arbeitsmittelkosten) zu erhöhen. Beträgt die Erhöhung mehr als 4,5 % der vereinbarten Vergütung innerhalb eines Jahres nach letztem Erhöhungsverlangen, kann der Kunde, wenn er nicht Kaufmann ist, den Vertrag unter Einhaltung einer Frist von einem Monat zum Ende des Monats vor Inkrafttreten der Vergütungserhöhung kündigen.

    5. Vertragsdauer

    (5.1) Der Vertrag beginnt jeweils mit der funktionsfähigen Installation des Moduls, für das Pflegeleistungen zu erbringen sind. Der Vertrag läuft sodann ab dem auf die Installation folgenden Jahresbeginn 36 Monate. Nach Ablauf dieser 36 Monate verlängert sich der Vertrag jeweils um weitere 36 Monate, wenn er nicht von einer Vertragspartei mit einer Frist von drei Monaten zum Kalenderjahresende gekündigt wird. Das Kündigungsrecht kann auch hinsichtlich eines Vertragsteils über einzelne Softwaremodule ausgeübt werden, soweit dies für den anderen Vertragspartner zumutbar ist und die Module funktionell trennbar sind.

    (5.2) Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt. Wichtige Kündigungsgründe der Schmer.IT sind insbesondere,

    – wenn sie infolge einer von ihr nicht zu vertretenden Nichtbelieferung von neuen Programmversionen durch einen Vorlieferanten nicht leistungsfähig ist, obwohl die Schmer.IT alle zumutbaren Anstrengungen unternommen hat, die neuen Programmversionen zu beschaffen;

    – wenn der Kunde an der zu pflegenden Software Eingriffe durchgeführt hat bzw. durch Dritte hat durchführen lassen;

    – wenn der Kunde gegen eine Bestimmung über das ihm eingeräumte Nutzungsrecht schuldhaft verstößt;

    – wenn vom Kunden veranlasste Änderungen und Erweiterungen der von Schmer.IT zu pflegenden Software zu Leistungsänderungen der Schmer.IT, insbesondere Mehraufwand, führen;

    – wenn der Kunde die Übernahme einer neuen Programmversion gemäß § 21 Ziffer 1.3 dieser besonderen Bedingungen für Softwarepflege ablehnt;

    – wenn der Kunde mit einem Monatsbeitrag oder einem nicht unerheblichen Teils eines Monatsbetrages länger als zwei Monate im Verzug ist.

    (5.3) Jede Kündigung bedarf der Schriftform.

    § 22 Erreichbarkeit & Servicezeiten

    1. Geschäftszeit sind Montag bis Freitag 9.00 Uhr bis 18.00 Uhr (mit Ausnahme der gesetzlichen Feiertage in Bayern)
    2. Kontaktkanäle:

    E-Mail:          info@schmer.it

    Telefon:        +49 9181 270575-0